Als Interessensvertreter der Tiroler Wohn- und Pflegeheime hat die ARGE Tiroler Altenheime zum Entwurf der Gesetzesänderung des G-VBG 2012 Stellung genommen.
Dabei wurde besonders auf folgende Inhalte eingegangen:
- Aufnahme der Bildungsteilzeit
- SEG-Zulage: Steuervorteil
- § 20 Dienstverhinderung
- § 117 Verwendungsänderung
- Datum des Inkrafttretens
Hier finden Sie die Stellungnahme der ARGE Tiroler Altenheime.